Wichtig zu wissen

Ist ein Mensch verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, folgende Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls dem Standesamt des Sterbeortes vorzulegen:

  • Todesbescheinigung vom Arzt, der den Tod festgestellt hat
  • Personalausweis der/des Verstorbenen
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde (meist im Stammbuch der Familie) oder Familienbuchauszug (zu erhalten beim Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde)
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners oder Familienstammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Bei im Ausland geborenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern benötigen wir alle Original-Dokumente sowie deren amtlich beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche, sowie ggf. den Registrierschein sowie den Antrag auf Namensführung (ehem. UdSSR-Bürger)

 

Sehr hilfreich ist es, wenn Sie darüber hinaus folgende Dinge bereithalten:

  • Eigene Kleidung des/der Verstorbenen
  • Krankenversichertenkarte
  • Rentenausweis
  • Versicherungsunterlagen (z.B. Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung)

Sobald Sie uns die erforderlichen Dokumente ausgehändigt haben, übernehmen wir für Sie gerne die Erledigung aller Formalitäten.

 

Diese Schritte können wir Ihnen leider nicht abnehmen:

  • Angehörige und Freunde benachrichtigen
  • Adressen für die Trauerpost zusammenstellen
  • Abbestellen von Dienstleistungen (z.B. Lebensmittel/Mittagstisch/Pflegedienst)
  • Abstellen von Gas und Wasser, Regulierung der Heizungsanlage
  • Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
  • Wohnung kündigen, Regelung in Bezug auf Haus-/Wohnungsschlüssel klären
  • ggf. Zimmer im Pflegeheim räumen
  • Bank/Sparkasse informieren und Daueraufträge/Abbuchungen ändern
  • Fälligkeit von Terminzahlungen überprüfen
  • Benachrichtigung eventueller Kreditgeber
  • Benachrichtigung potentieller Kunden
  • Erbschein beantragen und ggf. Testament eröffnen lassen
  • Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung (ggf. Übertragung einer günstigen Schadensfreiheitsklasse der/des Verstorbenen auf jemand anderes)
  • Versorgung der Haustiere regeln
  • Versorgung der Blumen und Pflanzen
  • Umbestellung der Post
  • Witwen-/Witwerrente bei der Rentenstelle Ihres Wohnortes beantragen
  • Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst

 

2011-08-22